Jahreshauptversammlung (Intern, nur für Mitglieder)
Der Jazz Club Minden ist seit seiner Gründung im Mai 1953 ein eingetragener Verein und unterliegt somit den Regelungen des geltenden Vereinsrechts. Seine Satzung sieht einmal pro Jahr die Abhaltung einer allgemeinen Mitgliederversammlung vor. Darin legt der Vorstand Rechenschaft über das vergangene Jahr ab und präsentiert die Finanzplanung für das bevorstehende. Außerdem stehen jeweils turnusmäßige Wahlen zu Vorstand und Vereinsausschuss an. An der Versammlung können nur Mitglieder teilnehmen.
Mehr zur Organisation des Clubs einschließlich eines Links zur Satzung sowie zum Download eines Mitgliedsantrags gibt es hier: Der Club – Verein und Angebot